Kerpen (Eifel) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Vulkaneifel
Einwohner
455 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54578
Vorwahl
06593
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
2. Ordnungsamt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
3. Bürgeramt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
Gemeinde Kerpen (Eifel) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen-Türnich entsteht ein familienfreundliches Wohngebiet auf einer ehemaligen Industriefläche. Die Deutsche Reihenhaus AG entwickelt dort etwa 50 Wohneinheiten in Reihenhäusern und Doppelhäusern, sowie freistehende Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Der Bebauungsplan wurde 2019 offengelegt und berücksichtigt eine Kindertagesstätte und ökologisch sowie ökonomisch sinnvolle Baukonzepte mit Photovoltaik, Wärmepumpen und Bio-Gas.
Zudem gibt es Pläne zur Teilaufhebung des Bebauungsplans SI 019 A „Industriegebiet Hüttenstraße“ im Kerpener Ortsteil Sindorf, um die immissionsschutzrechtliche Situation neu zu ordnen und klimagerechte Festsetzungen zu implementieren. Diese Änderungen sollen Immissionskonflikte vermeiden und nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung